2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 15. Juli 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 1. September 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Es sei die Verfügung vom 15. Juli 2022 aufzuheben und es seien der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen nach IVG zusprechen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. Oktober 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Replik vom 20. Oktober 2022 hielt die Beschwerdeführerin an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest.