1. Die 1976 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 31. Januar 2022 wegen eines "Burn-out[s]" bzw. einer Depression bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und holte mehrmals die Akten der Krankentaggeldversicherung ein. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. Juli 2022 ab.