Am 2. August 2022 meldete die Beschwerdeführerin der für sie zuständigen Ausgleichskasse, ihr 2002 geborener Sohn habe seine Ausbildung per 9. Juli 2021 abgebrochen (Auflösung des Lehrverhältnisses). Mit Verfügung vom 26. August 2022 verneinte die Beschwerdegegnerin den Anspruch auf eine Kinderrente bezüglich dieses Sohnes rückwirkend ab dem 1. August 2021. Zudem forderte sie über diesen Zeitpunkt hinaus zu viel ausgerichtete Kinderrenten im Betrag von total Fr. 11'336.00 von der Beschwerdeführerin zurück.