1. Die 1973 geborene Beschwerdeführerin ist Mutter dreier Kinder mit den Jahrgängen 2002, 2007 beziehungsweise 2009. Seit dem 1. November 2001 bezieht sie eine Invalidenrente. Mit Verfügung vom 6. November 2015 wurden der Beschwerdeführerin für ihre drei Kinder mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2010 Kinderrenten zu ihrer Invalidenrente zugesprochen.