Es bleibt aber dabei, dass der Beschwerdeführer gemäss dessen eigenen Angaben in der Unfallmeldung vom 3. August 2021 nicht nur am Ereignistag, sondern auch am darauffolgenden Tag weitergearbeitet hat (VB 1, S. 2), was gemäss Dr. med. C. gegen eine traumatische Genese der linksseitigen Schulterbeschwerden spreche. Die behandelnden Ärzte setzen sich mit diesen Umständen nicht auseinander. - 10 -