4.3. Kreisärztin Dr. med. C. legte in ihrer Aktenbeurteilung vom 28. Dezember 2021 im Wesentlichen dar, es hätten bei der MRI-Untersuchung vom 1. Dezember 2021 keine durch das Ereignis vom 28. Juni 2021 verursachten strukturellen Läsionen an der linken Schulter des Beschwerdeführers objektiviert werden können. Die bildgebend festgestellte bursaseitige Partialläsion der Supraspinatussehne im muskulotendinösen Übergang sei im Rahmen der aktivierten AC-Gelenksarthrose zu sehen, welche zusammen mit dem Acromion Typ II zu einer subacromialen Enge im Sinne eines Impingements führe. Dazu passend habe die MRI-Untersuchung auch einen Reizerguss subdeltoidal und subacromial gezeigt.