E. und F. berichteten am 14. Dezember 2021, der Beschwerdeführer habe bei einer Verlaufskontrolle am Vortag rückläufige Schmerzen angegeben. Die MRI-Un- tersuchung vom 1. Dezember 2021 habe eine ansatznahe, bursaseitige Partialläsion der Supraspinatussehne sowie eine begleitende Bursitis subacromialis, keine höhergradigen Veränderungen der Subscapularis- und Infraspinatussehne, eine unauffällige Bizepssehne und "keine AC-Gelenks- arthrose" gezeigt. Die konservative Therapie sei fortzusetzen. Ferner sei zur Behandlung der Bursitis eine Infiltration durchgeführt worden (VB 61, S. 2 f.).