4.2. Aus den medizinischen Akten geht Folgendes hervor: Gemäss Arztzeugnis UVG von Dr. med. D., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Y., vom 9. August 2021 zeigte sich insbesondere eine eingeschränkte Beweglichkeit der linken Schulter. Bei einer Röntgenuntersuchung derselben vom 8. Juli 2021 hätten keine ossären Läsionen nachgewiesen werden können (VB 6, S. 1). Dem Bericht der Dres. med. E. und F., Fachärzte für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Kantonsspital Y., vom 6. September 2021 ist im Wesentlichen zu entnehmen, dass sich die Beweglichkeit leicht gebessert hatte.