4. 4.1. Bezüglich des Ereignisses vom 28. Juni 2021 ist der Unfallmeldung vom 3. August 2021 zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer bei Arbeiten bei einer Mulde "ausgerutscht" sei und sich, um nicht mit dem Kopf gegen die Mulde zu stossen, mit dem linken Arm festzuhalten versucht habe, woraufhin er starke Schmerzen in der linken Schulter verspürt habe. Er habe seine Arbeit nach einer kurzen Pause noch beendet und auch am Folgetag noch gearbeitet (VB 1, S. 2).