Recht – unbestritten geblieben ist. Im Rahmen der medizinischen Abklärungen nach den gemeldeten vier Unfallereignissen liessen sich jeweils bildtechnisch keine neuen strukturellen Läsionen objektivieren (was im Übrigen in Bezug auf die Ereignisse vom 29. Mai und 10. Dezember 2019 auch kreisärztlich bestätigt wurde; vgl. kreisärztliche Stellungnahme vom 19. Juni 2020 in VB 40.10).