unwirtschaftlich[e] und subjektiv unwirksam[e]" "qualitativ und quantitativ hochstehend[e]" bisherige Behandlung hin sowie darauf, dass bei offensichtlich fehlender aktiver Willensleistung in jedweder Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes beim Beschwerdeführer von einer langfristigen Negativprognose auszugehen sei (VB 69).