Am 24. August 2019 ist der Beschwerdeführer tätlich angegriffen worden (heftiger Stoss gegen die Brust, vgl. VB 32.68, 32.11 S. 16 ff.), danach hat der Beschwerdeführer an "ausgeprägten" muskulären Beschwerden im Schulter-/Nackenbereich mit Ausstrahlung in den linken Arm gelitten. Es wurden eine Blockade der HWS mit Bewegungseinschränkungen nach links mit auftretendem Schwindel und permanentem "Ameisenlaufen" im linken Arm im Sinne einer radikulären Beteiligung im Bereich der unteren HWS sowie ein "ausgeprägter" Spannungskopfschmerz (HWS-bedingt) festgestellt, was auf ein "Beschleunigungstrauma", wie etwa einen abrupten, heftigen Stoss gegen den Oberkörper, hindeute (vgl.