1. Der 1964 geborene Beschwerdeführer war Geschäftsinhaber der C., als er sich am 27. Januar 2020 wegen Rückenbeschwerden nach diversen Unfallereignissen bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) anmeldete. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und zog insbesondere die Akten der Unfallversicherung bei. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 25. März 2022 die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht.