6.3.2. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers reichte am 18. Oktober 2022 eine Kostennote ein, die einen Zeitaufwand von 13.3 Stunden zu Fr. 200.00, Barauslagen von Fr. 330.40 und Mehrwertsteuer von Fr. 230.25, total somit Fr. 3'220.65, ausweist. Da das richterlich festgesetzte Honorar in der Höhe von Fr. 3'300.00 das vom Rechtsvertreter geltend gemachte Honorar übersteigt, erübrigen sich diesbezügliche Weiterungen.