Beschwerden am Bewegungsapparat benötige der Beschwerdeführer vermehrte Erholungspausen. Das körperliche Belastbarkeitsprofil sei gegeben durch die rheumatologischen Befunde. Diese würden zum Bedarf an vermehrten Erholungspausen führen. Aufgrund der psychischen Symptomatik mit depressiven Symptomen sei es dem Beschwerdeführer weniger gut möglich, mit den Beschwerden am Bewegungsapparat umzugehen. Die Arbeitsunfähigkeiten aus den beiden Fachgebieten würden daher teilweise kumuliert, so dass sich die 30%ige Arbeitsunfähigkeit ergebe (VB 130.1 S. 9). Diese Begründung überzeugt ohne Weiteres.