Eine andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung könne hier nicht diagnostiziert werden. Für diese Diagnose fordere die ICD-10 neben dem Gefühl einer andauernden Angespanntheit und Nervosität, einem Misstrauen, auch eine emotionale Abstumpfung, was beim Beschwerdeführer nicht ausgeprägt sei. Vielmehr sei der Beschwerdeführer affektiv gut erreichbar, er habe auch gute Kontakte in seinem Umfeld. Gegenüber dem ABI-Gutachten habe sich die Symptomatik etwas mit einer leicht anderen diagnostischen Beurteilung verlagert, die Arbeitsfähigkeit sei aber gleichgeblieben.