Die klinischen Befunde hätten keine Einschränkungen ergeben. Die Laborwerte hätten eine gute Einstellung des Diabetes und der Hepatitis gezeigt. Aus allgemeininternistischer Sicht ergebe sich keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zumindest für eine körperlich leichte bis mittelschwere Tätigkeit (VB 130.1 S. 8; 130.3 S. 4 f.). Bei der ABI- Begutachtung 2018 seien ebenfalls keine allgemeininternistischen Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit festgestellt worden. Der Hausarzt gebe Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit aufgrund der Beschwerden vom Bewegungsapparat her und aufgrund eines psychischen Leidens an.