1.2. Am 22. August 2019 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (Rente) der IV an. Nach Aktualisierung der medizinischen Akten und Rücksprache mit dem RAD liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer wiederum begutachten (polydisziplinäres Gutachten der GA eins AG, Frick [GA eins], vom 23. Januar 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 27. Juni 2022 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. Juni 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. August 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: