in ARV 2008, S. 159 ff.] mit Verweis auf Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts C 279/05 vom 2. November 2006 E. 1). So hat die Rechtsprechung beispielsweise einen Arbeitsausfall, der ein auf medizinische Spezialanfertigungen spezialisierter Betrieb durch den gesundheitsbedingten Ausfall eines Arztes erleidet, der am meisten Patienten vermittelte, nicht als wirtschaftlich bedingt qualifiziert, da eine Abhängigkeit solcher Ereignisse von der Konjunktur nicht besteht (vgl. BARBARA KUPFER BUCHER, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversi- -5-