3. 3.1. Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Z. Sie wurde im Jahr X. im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen und bezweckt im Wesentlichen den Betrieb eines Weinbauund Keltereiunternehmens. 3.2. Die Beschwerdeführerin macht zusammengefasst geltend, im Jahr 2021 hätten extreme Wetterbedingungen zu einem Ausfall bei der Traubenernte geführt. Dies habe in den Bereichen Lohnkelterung und Weinproduktion einen erheblichen Auftragsrückgang zur Folge gehabt. So sei die Lohnkelterungsmenge von durchschnittlich 116'212 kg in den Jahren 2010 bis 2020 auf 50'271 kg im Jahr 2021 zurückgegangen.