Er benötige im schulischen Alltag oft die ungeteilte Aufmerksamkeit der Lehrpersonen und er könne keine Gefahren erkennen. Zwar sei er in der Schule in einem geschützten Rahmen und das Gefahrenpotential sei dort klein. Es sei jedoch schon vorgekommen, dass der Beschwerdeführer während der Mittagsruhepause aufgestanden sei, als er den Wasserkocher gehört habe. Er habe diesen untersuchen wollen, hätten sie ihn nicht sofort vom heissen Gerät weggenommen (VB 155 S. 11).