Anlässlich der Erstellung dieses Abklärungsberichts erfolgte auch eine telefonische Rückfrage bei den Klassenlehrpersonen des Beschwerdeführers. Im Abklärungsbericht wird festgehalten, dass die Klassenlehrperson Frau C. den Beschwerdeführer bis Juni 2021, Frau E. ihn ab August 2021 betreut habe (VB 189 S. 5). Die Abklärungsperson hielt zum Telefongespräch vom 20. Juni 2022 mit der nun ehemaligen Klassenlehrperson Frau C. Folgendes fest: Der Beschwerdeführer habe eine sehr intensive Betreuung benötigt, eine 1:1 Betreuung sei aufgrund der Ressourcen in der Schule gar nicht möglich gewesen. Wenn immer möglich sei er jedoch von einer Person begleitet worden.