5.1. Frau C. vom Heilpädagogischen Schulzentrum in Z., welches der Beschwerdeführer seit Sommer 2020 besucht, gab im Lernbericht zum Zeugnis vom 10. Mai 2021 (Schuljahr 2020-2021) an, der Beschwerdeführer könne sich noch nicht gezielt mitteilen. Zudem erkenne er keine Gefahren und müsse beaufsichtigt werden (VB 171 S. 3).