Wenn ein beitragspflichtiger Arbeitgeber in einem Monat (Akonto-)Beiträge in der Höhe von Fr. 1'000.00 schuldet und gleichzeitig Anspruch auf Ausgleichzahlungen für ausbezahlte Familienzulagen von Fr. 200.00 hat, so werden ihm nach Verrechnung Fr. 800.00 in Rechnung gestellt. Bezahlt er diese Rechnung und wird später die (Akonto-)Beitragsforderung auf beispielsweise Fr. 0.00 reduziert, so sind ihm nicht bloss Fr. 800.00 zurückzubezahlen, sondern auch die Ausgleichzahlung für ausbezahlte Familienzulagen von Fr. 200.00 auszurichten, womit die Rück- beziehungsweise Auszahlung Fr. 1'000.00 zu betragen hat.