milienzulagen vollumfänglich berücksichtigt. Folgendes vereinfachtes Beispiel möge dieses Vorgehen illustrieren: Wenn ein beitragspflichtiger Arbeitgeber in einem Monat (Akonto-)Beiträge in der Höhe von Fr. 1'000.00 schuldet und gleichzeitig Anspruch auf Ausgleichzahlungen für ausbezahlte Familienzulagen von Fr. 200.00 hat, so werden ihm nach Verrechnung Fr. 800.00 in Rechnung gestellt.