bis auf Weiteres eine 65%ige Arbeitsfähigkeit bei ganztägiger Präsenz ausgewiesen. Ausnahmen würden die teilstationären bzw. stationären Behandlungen (vom 20. Mai bis 6. Juni 2019, 9. bis 23. Juli 2019, 10. August bis 22. Oktober 2019, 27. November bis 6. Dezember 2019 und vom 6. bis 22. Januar 2020) darstellen, für die eine kurzzeitige Arbeitsunfähigkeit von 100 % bestätigt werde (VB 157 S. 5). Bei der Einschätzung von RAD-Arzt Dr. med. G. wurde jedoch ausser Acht gelassen, dass im -9-