Dem asim-Gutachten fehlt es damit in somatischer Hinsicht an einer für die Prüfung des Rentenanspruchs hinreichenden retrospektiven Beurteilung des Gesundheitszustandes und der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers. Daran vermag auch die Einschätzung von RAD-Arzt Dr. med. G., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 8. August 2022 nichts zu ändern: Dr. med. G. führte darin zwar aus, die angestammte Tätigkeit als LKW-Fahrer sei aufgrund der kardiologischen Einschätzung bei bestehendem Aortenaneurysma nicht mehr zumutbar, was gemäss polydisziplinärem asim-Gutachten seit Mai 2018 gelte (VB 157 S. 5). Dies ist dem asim-Gutachten jedoch nicht zu entnehmen.