hungsweise plötzlich und in besonders konfrontierenden und nicht mehr zu verlassenden Situationen (Flugreise, lange Zugreise) überwunden werden könnten (VB 122 S. 3). Bezüglich der körperlichen Beschwerdepräsentation in den asim-Teilgutachten könne zudem nicht nachvollzogen werden, weshalb die Art der Beschwerdepräsentation nicht zur Frage stehe, sondern nur die daraus resultierenden Einschränkungen. Es erscheine für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit doch durchaus wichtig und relevant, ob die Beschwerden einer willentlichen Kontrolle unterlägen oder nicht.