Vielmehr seien aus gutachterlicher Sicht insbesondere Defizite vor dem Hintergrund einer erhöhten Impulsivität und Affektlabilität, welche die Konfliktfähigkeit, die Flexibilität und die Umstellungsfähigkeit wie auch die soziale Interaktion am Arbeitsplatz beeinträchtigten, aufgeführt worden (VB 116 S. 1 f.). Hinsichtlich der Beschwerdepräsentation während der Begutachtung führten die begutachtenden Ärzte aus, dass aus fachgutachterlicher Sicht gewisse Diskrepanzen, welche jedoch im Rahmen des psychiatrischen Krankheitsbildes erklärbar seien, bestanden hätten. Es hätten keine Anhaltspunkte für Aggravation oder gar Simulation gesehen werden können. Insbesondere würde die fehlende