Diese Diagnose sei aber im fachpsychiatrischen Gutachten nicht gestellt worden. Aus gutachterlicher Sicht leide der Beschwerdeführer unter einer Angststörung und einer Persönlichkeitsakzentuierung. Bei der Angststörung stehe vor allem eine angstbedingte, vegetative Symptomatik im Vordergrund (u.a. Herzklopfen, Tremor, Atembeschwerden Übelkeit, Schwindel, Kribbelgefühle, chronische Schmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, anhaltende Reizbarkeit und Schlafstörungen).