3.2.3. Prof. Dr. med. D. und Dr. med. E. hielten in ihrer Rückfragenbeantwortung vom 11. Mai 2021 wiederum die Diagnosen einer generalisierten Angststörung (ICD-10 F41.1) sowie einer Persönlichkeitsakzentuierung mit emotional instabilen Anteilen (ICD-10 Z73) fest. Weiter führten sie aus, dass die in der Fragestellung geschilderten Symptome (Stress und Panik, wenn der Beschwerdeführer sich mit mehreren Personen in einem Raum aufhalte o- der auch mit anderen im Freien sei) den Diagnosekriterien einer Agoraphobie mit Panikstörung entsprechen würden. Diese Diagnose sei aber im fachpsychiatrischen Gutachten nicht gestellt worden.