F., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, kam in seiner konsiliarischen Aktenbeurteilung vom 4. März 2021 zusammenfassend zum Schluss, dass sich aus versicherungsmedizinischer Sicht Zweifel an den tatsächlichen Einschränkungen im Alltag und dem Schweregrad der im psychiatrischen Teilgutachten der asim Begutachtung geschilderten Beschwerden ergäben. Auch wenn die Diagnose einer generalisierten Angststörung aus versicherungsmedizinischer Sicht nachvollzogen werden könne und weite Teile des psychiatrischen asim-Gutachtens nicht von der Hand zu weisen seien, würden sich trotzdem Fragen bezüglich der Einschränkung im Alltag und der beurteilten Arbeitsfähigkeit ergeben.