2.2. Betreffend den psychischen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers stützte sich die Beschwerdegegnerin auf das psychiatrische Gutachten von Dr. med. C. vom 14. Februar 2022 (VB 139). Darin wurden die nachfolgenden Diagnose festgehalten (VB 139 S. 32; VB 139 S. 40): "Angst und depressive Störung (gemischt, F41.2)  bei akzentuierten Persönlichkeitszügen  bei vielfältigen sozialen Belastungen  mit Status nach Intoxikation mit Medikamenten am 26.11.2019" -5-