In einer angepassten Tätigkeit sei der Beschwerdeführer dagegen – unter Berücksichtigung auch der aufgrund der neurologischen Befunde bestehenden funktionellen Defizite bzw. des dadurch bedingten erhöhten Pausenbedarfs – zu 80 % arbeitsfähig, wobei sich die 20%ige Einschränkung nicht additiv zu einer allfälligen in einen anderen Fachbereich fallenden Einschränkung auswirke (VB 99 S. 78). Tätigkeiten, die ohne eine relevante körperliche Anstrengung ausgeführt werden könnten, wozu alle sitzenden Tätigkeiten zählen würden, seien aus kardiologischer Sicht ohne Einschränkung zumutbar (VB 99 S. 84).