siert weiter die Berechnung des Invaliditätsgrades (fehlerhafter Einkommensvergleich; fehlender leidensbedingter Abzug; vgl. Beschwerde S. 9 ff.). -4- 1.2. Streitig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 10. August 2022 (VB 158) zu Recht abgewiesen hat.