2.4. Die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers wurde mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 13. September 2022 im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese beantragte mit Eingabe vom 12. Dezember 2022 die Abweisung der Beschwerde. 2.5. Mit Replik vom 23. Dezember 2022 hielt der Beschwerdeführer an den gestellten Anträgen fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: