5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Dem Beschwerdeführer wurde mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 30. August 2022 die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, und zu seiner unentgeltlichen Vertreterin wurde MLaw Rebecca Wyniger-Gärtner, Rechtsanwältin, Aarau, ernannt. -3- 2.3. Mit Vernehmlassung vom 9. September 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.