Gestützt auf die klaren Ausführungen im ZMB-Gutachten ist davon auszugehen, dass eine höhergradige Arbeitsfähigkeit von maximal 50 %, wenn überhaupt, erst nach Durchbau der Spondylodese und OSME vorliegen wird (VB 161.1 S. 13 f.). Damit ist dem Beschwerdeführer über den 1. Oktober 2021 hinaus eine unbefristete ganze Rente zuzusprechen. 7. 7.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde gutzuheissen und die angefochtene Verfügung vom 2. August 2022 dahingehend abzuändern, dass dem Beschwerdeführer ab 1. Dezember 2019 eine unbefristete ganze Rente zuzusprechen ist.