OSME und allfälliger neuer Implantation von Schrauben in den Frakturen abzuwarten sei, weshalb erst nach Durchbau der Spondylodese und OSME von einer Arbeitsfähigkeit im Umgang von maximal 50 % auszugehen sei. Diese Einschränkungen wirkten sich in einer angepassten Tätigkeit gleichwertig aus und der Beschwerdeführer könne erst nach Durchbau der Spondylodese und OSME maximal in einem Pensum von 50 % arbeiten (vgl. E. 4.2. hiervor). Dr. med. B. führte aus, es sei zur Zeit offen, ob eine Metallentfernung überhaupt möglich sei respektive ob dann noch einmal neue Schrauben gesetzt werden müssten (VB 163 S. 4).