B. von der gutachterlich festgestellten Arbeitsfähigkeit ab. Die Gutachter hatten in ihrer interdisziplinären Beurteilung ausgeführt, dass ab Mitte 2020 die Arbeitsfähigkeit 10-20 % betrage, wobei derzeit noch ein labiles pathologisches Geschehen bestehe und der Verlauf bezüglich OSME und allfälliger neuer Implantation von Schrauben in den Frakturen abzuwarten sei, weshalb erst nach Durchbau der Spondylodese und OSME von einer Arbeitsfähigkeit im Umgang von maximal 50 % auszugehen sei.