4.3. In der Stellungnahme vom 15. September 2021 hielt RAD-Arzt Dr. med. B., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, fest, auf die Beurteilung der Gutachter könne überwiegend abgestellt werden. Er habe die rückwirkende Arbeitsfähigkeitseinschätzung genauer datiert, da dies im interdisziplinären Gutachten nicht explizit gemacht worden sei. Es ergebe sich somit eine maximale Arbeitsfähigkeit angestammt von 10-20 % seit Mitte 2020 und fürderhin, und eine maximale Arbeitsfähigkeit angepasst von rund 30 % seit Mitte 2020 sowie 50 % seit Mitte 2021.