Die Gutachter führten im Zusammenhang mit der Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit aus, der Versicherte sei ab 2010 als selbstständiger Autohändler mit Autowerkstatt zu 100 % arbeitsfähig gewesen bis zum Unfall vom 27. Dezember 2018 mit Polytrauma. Er habe Mitte 2020 begonnen, wieder als reiner Autohändler ohne die von ihm zuvor durchgeführten Reparaturen an den Wagen in geringem Umfang von geschätzt 10-20 % zu arbeiten. Bis gut ein Jahr nach der Metallentfernung (bei Durchbau der Spondylodese) bestehe weiterhin ein labiles pathologisches Geschehen, die Prognose sei offen.