Chronische belastungsabhängige OSG-Schmerzen rechts (…)" Die Gutachter hielten fest, es bestehe derzeit eine massive Minderbelastbarkeit des Achsenorgans: Der Versicherte könne keine Lasten über 5-10 kg heben und keinerlei Tätigkeiten in Zwangspositionen ausüben. Die Gehdauer betrage eine halbe Stunde am Stück, ein längeres Stehen am Stück sowie ein längeres Sitzen über eine halbe Stunde am Stück seien zur Zeit nicht möglich. Tätigkeiten über Schulterhöhe seien nicht möglich.