1. 1.1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 15. Januar 2009 wegen Fussbeschwerden nach einem Sturz bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und zog die Akten des Unfallversicherers bei. Mit Verfügungen vom 27. Juni 2011 sprach sie dem Beschwerdeführer für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2009 eine ganze und für die Periode vom 1. November 2009 bis 28. Februar 2010 eine Dreiviertelsrente zu.