Es sei davon auszugehen, dass der status quo sine drei Wochen nach dem Unfall erreicht gewesen sei. Für sitzende Tätigkeiten wie die angestammte Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Treuhänderin bestehe "eine geringe Handycapierung (bis max. 20%)" (VB 66). An dieser Beurteilung hielt Dr. med. C. mit ergänzender Stellungnahme vom 24. Mai 2022 (VB 76) im Wesentlichen fest.