Es liege eine allgemeine Verschlechterung der psychischen Situation vor. Aus Sicht von Dr. med. F. könne der Beschwerdeführer nicht arbeiten und es bestehe eine verminderte Leistungsfähigkeit zu 100 % sowohl am bisherigen Arbeitsplatz wie auch im freien, allgemeinen Arbeitsmarkt (VB 141 und 164).