Aus Sicht des RAD wiesen der psychopathologische Befund im fraglichen Bericht sowie das darin dokumentierte Aktivitätsniveau vielmehr auf ein mittelschwer ausgeprägtes depressives Syndrom hin. Ferner sei davon auszugehen, dass sich das depressive Syndrom, das sich ursprünglich im Sinne eines reaktiven Geschehens entwickelt habe, mittlerweile verselbständigt habe. Der RAD könne nicht den exakten Zeitpunkt nennen, ab wann von einem sich verselbständigten Krankheitsgeschehen auszugehen sei. Daher könne er nur von einem ungefähren Zeitpunkt ausgehen. Dies scheine ungefähr Ende 2020 zu sein.