Hinsichtlich des somatischen Gesundheitszustandes führte RAD-Arzt Prof. Dr. med. E. in seiner Aktenbeurteilung vom 6. August 2014 aus, in der ersten RAD-Stellungnahme vom 6. Februar 2013 seien die somatischen Unfallfolgen als nicht so gravierend angesehen worden, als dass daraus eine namhafte Beeinflussung der Arbeitsfähigkeit resultieren würde (VB 93 S. 8).