Das zumutbare Arbeitspensum betrage 2 x 2-3 Stunden pro Tag. Eventuell zusätzlich benötigte Pausen könnten zeitlich kompensiert werden, so dass (unter Abstraktion von psychosozialen Faktoren) insgesamt eine ca. 50%ige Restarbeitsfähigkeit medizinisch theoretisch resultiere (VB 91 S 16 f.).