2.2. Mit Vernehmlassung vom 12. Oktober 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Die Instruktionsrichterin lud mit Verfügung vom 13. Oktober 2022 die sich aus den Akten ergebende berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren bei und gab ihr Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beigeladene liess sich nicht vernehmen.